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Ellbogengasse, Baustelle

Gegendarstellung: „Ellenbogengasse, Stadt kündigt Baufirma“

Volker Watschounek 3 Monaten vor 0

Die Baufirma widerspricht den Darstellungen zur Ellenbogengasse und weist daraufhin, dass sie selbst den Vertrag mit der Stadt Wiesbaden gekündigt hat und die Gründe hierfür von der Stadt Wiesbaden zu verantworten seien.

Gegendarstellung

Auf der Internetplattform Wiesbaden lebt!“ ist am 22.05.2025 ein Beitrag über eine angeblich von der Stadt Wiesbaden durch eine Kündigung herbeigeführte Beendigung eines Vertrags mit der HAN Bau GmbH über die Sanierung der Ellenbogengasse in Wiesbaden erschienen. Dieser Beitrag verbreitet in Bezug auf die HAN Bau GmbH unrichtige Behauptungen, welche wir wie folgt richtigstellen:

1.
Unwahr ist, dass der Vertrag durch eine Kündigung der Stadt Wiesbaden beendet wurde.
Wahr ist, dass der Vertrag durch eine von der HAN Bau GmbH am 20.05.2025 ausgesprochene Kündigung beendet wurde. Diese wurde notwendig, weil die Stadt Wiesbaden die Erfüllung der ihr gegenüber der HAN Bau GmbH obliegenden vertraglichen Pflichten abgelehnt hat.

2.
Unwahr ist, dass die HAN Bau GmbH verpflichtet war, am 15.04.2025 mit den Bauarbeiten zu beginnen.
Wahr ist, dass die Stadt Wiesbaden Erklärungen, ohne die die HAN Bau GmbH die Arbeiten nicht aufnehmen konnte, trotz wiederholter Aufforderung und Fristsetzung nicht abgegeben hat. Die HAN Bau GmbH war infolgedessen in der Ausführung der Arbeiten behindert und konnte die Arbeiten nicht am 15.04.2025 aufnehmen. Diese Situation wurde erst am 16.05.2025 geklärt.

3.
Unwahr ist, dass die HAN Bau GmbH von der Stadt Wiesbaden gesetzte Fristen zum Baubeginn unberechtigterweise verstreichen ließ.

Wahr ist, dass die HAN Bau GmbH die Arbeiten am 15.04.2025 nicht aufnehmen konnte, weil von der Stadt Wiesbaden abzugebende Erklärungen nicht vorlagen. Diese Situation wurde erst am 16.05.2025 geklärt. Daraufhin hat die HAN Bau GmbH die Arbeiten aufgenommen. Die HAN Bau GmbH hat die Arbeiten erst eingestellt, nachdem die Stadt Wiesbaden die Erfüllung der ihr obliegenden vertraglichen Pflichten am 20.05.2025 abgelehnt und die HAN Bau GmbH den Vertrag mit der Stadt Wiesbaden daraufhin ihrerseits gekündigt hat.

4.
Unwahr ist, dass die Arbeiten im Falle eines Arbeitsbeginns am 15.04.2025 bereits Mitte 2025 abgeschlossen sein würden.

Wahr ist, dass die ursprünglichen Planungen der Stadt Wiesbaden zwar vorsahen, die Arbeiten bis zum 14.06.2025 abzuschließen. Diese Planung wäre jedoch auch bei einem Beginn der Arbeiten am 15.04.2025 nicht einzuhalten gewesen. Denn bereits bei der Durchführung der ersten Bauabschnitte in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2024 hat sich gezeigt, dass die Arbeiten wegen einer Vielzahl an Behinderungen und Planungsfehlern (z.B. zeitlich unzureichend bemessene Arbeitsunterbrechungen für von Dritten auszuführende Leistungen), welche der HAN Bau GmbH nicht anzulasten sind, nicht innerhalb des ursprünglich geplanten Zeitraums abgeschlossen werden können. Allein hierdurch hatte sich der voraussichtliche Fertigstellungstermin der Gesamtmaßnahme um ca. zwei Monate nach hinten verschoben. Infolge der Planungsfehler und weiterer absehbarer Behinderungen hätten sich auch die noch ausstehenden Arbeiten verzögert, sodass jedoch auch bei einem Beginn der Arbeiten am 15.04.2025 eine Fertigstellung der Arbeiten selbst bis Oktober 2025 nicht gewährleistet gewesen wäre.

Frankfurt am Main, den 11.06.2025

E. Celik Geschäftsführer der Han Bau GmbH

Foto – Ellenbogengasse ©2024 Volker Watschounek

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Pressemitteilung der Stadt Wiesbaden: Stadt kündigt Baufirma.

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