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Lessingstraße in Wiesbaden

Lessingstraße: Anwohner ziehen vor Gericht

In Wiesbaden leiten Anwohner und Mitglieder der Initiative „Nachhaltige Stadtentwicklung für die City-Ost“ rechtliche Schritte gegen die Stadt ein. Sie beantragen eine einstweilige Verfügung, um alle Bauaktivitäten im denkmalgeschützten Didier-Gebäude in der Lessingstraße zu untersagen

Volker Watschounek 2 Jahren vor 0

Anwohner der Lessingstraße sehen sich getäuscht. Im denkmalgeschützten Didier-Gebäude wird weiter gearbeitet. Eine Einstweilige Verfügung soll diese stoppen.

Stellvertretend für eine Vielzahl von Anwohnern aus dem Kreis der Bürgerinitiative Nachhaltige Stadtentwicklung für die City-Ost aus der Lessingstraße, Martinstraße, Augustastraße und Viktoriastraße wurde beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eine einstweilige Anordnung auf Untersagung sämtlicher Bautätigkeiten  in dem ehemaligen Didier-Gebäude Lessingstraße Wiesbaden beantragt. Dies geschieht in Anbetracht der Tatsache, dass bislang kein Bauantrag für die geplanten Umbauarbeiten in dem denkmalgeschützten Gebäude vorliegt.

Umbauarbeiten gehen weiter

Die Anwohner sehen sich gezwungen, ihre Anliegen im Rahmen eines Eilverfahrens vor Gericht geltend zu machen, da sie befürchten, dass die Stadt trotz in Aussicht gestellter Gespräche mit der Bürgerinitiative bezüglich einer nachhaltigen Stadtentwicklung für die City Ost weiterhin unbeirrt den Einzug der ersten Flüchtlinge im Dezember vorantreiben will. Die Stadt plant nach wie vor, in der Flüchtlingsunterkunft mindestens 280 Geflüchtete unterzubringen, während die Umbauarbeiten im Inneren des denkmalgeschützten Gebäudes unvermindert fortgesetzt werden.

Verlorenes Vertrauen

Die betroffenen Anwohner fühlen sich von der Stadt und der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) missachtet, da ihre Anliegen bezüglich des Anschlusses an vier angrenzende Straßenzüge in keiner Weise berücksichtigt werden. Ihr Eindruck ist, dass die Stadt und die SEG trotz der bisherigen Kommunikationsprobleme kein ernsthaftes Interesse daran haben, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, da noch immer kein zeitnaher Bauantrag gestellt wurde.

Ein ordnungsgemäßes Baugenehmigungsverfahren würde die Belange der Anwohner im Zusammenhang mit der geplanten Flüchtlingsunterkunft in einem Wohngebiet prüfen. Die SEG argumentiert jedoch, dass die Dringlichkeit einen Bauantrag überflüssig mache, was von den Anwohnern als Hohn empfunden wird. Die aktuelle Unterkunft in der Hans-Bredow-Straße kann voraussichtlich bis 2026 genutzt werden und ist derzeit nur zu etwa 50% belegt.

Gerichtliches Eilverfahren

Die Stadt und die SEG treiben die Anwohner durch die Behauptung der Dringlichkeit in ein gerichtliches Eilverfahren. Bereits jetzt werden Milieuanpassungen in Wiesbaden in Kauf genommen, was von den Anwohnern stark kritisiert wird. Der Geschäftsführer der SEG, Herr Stöcklin, verweist auf Beispiele in anderen Städten, in denen heruntergekommene Viertel nach Jahrzehnten der Vernachlässigung wieder attraktiv wurden. Die Anwohner empfehlen in Anbetracht solcher Aussagen, die Vorstellungen der SEG zur Stadtentwicklung erneut zu überdenken.

Gesprächsbereit

Der kürzlich von Frau Dr. Patricia Becher, der Sozialdezernentin, in der Ortsbeiratssitzung angekündigte Termin mit der Bürgerinitiative wird erst am 8. November möglich sein. Angesichts der Dringlichkeit und des geplanten Einzugs der zukünftigen Bewohner ab Mitte Dezember stellt die Bürgerinitiative die Ernsthaftigkeit der Gespräche in Frage. Dennoch hofft die Initiative darauf, dass die angekündigten Gespräche zur Erzielung eines Kompromisses nun kurzfristig aufgenommen werden und eine außergerichtliche Lösung gefunden werden kann. #Wiesbadenlebt

Foto oben ©2023 Volker Watschounek

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Die Internetseite vom Amtsgericht Wiesbaden finden Sie unter hessen.de

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