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Afrikanischen Schweinepest, und nun?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) bedroht die Schweinepopulationen erheblich, obwohl sie für Menschen und andere Tiere ungefährlich ist. Wiesbaden zählt mit zum Hochrisikogebiet und reagiert mit strikten Maßnahmen.

Volker Watschounek 1 Jahr vor 0

Für Menschen besteht keine Gefahr, weder bei Verzehr von Schweinefleisch noch bei Tierkontakt. Auch nicht für andere Haus- und Nutztiere. 

Auch wenn von der Afrikanische Schweinepest (ASP) keine Gefahr für Mensch und Tier stellt sie eine erhebliche Bedrohung für die Schweinepopulationen dar. Die Verordnung zur Bekämpfung der Seuche erfordert ein differenziertes Vorgehen bei Infektionen von Wild- und Hausschweinen. Besonders in Wiesbaden gelten ab sofort strenge Regeln, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Infektionen bei Wildschweinen

Ein Fund toter Wildschweine löst sofortige Maßnahmen aus. Experten bewerten den Lebensraum um die Fundstelle. Ein Hochrisikogebiet wird eingerichtet, wo Jagdruhe herrscht und verendete Tiere eingesammelt werden. Zutritts- und Ernteverbote schützen die Bevölkerung. Zäune verhindern die Verbreitung der Seuche. Ein gefährdetes Gebiet von 15 km Radius um das Hochrisikogebiet verbietet den Transport von Schweinen und ihre Freilandhaltung. Ausnahmen für Transporte sind streng reguliert: Schweine müssen 30 Tage im Bestand sein, und alle Tiere werden virologisch untersucht.

Infektionen bei Hausschweinen

Bei einem Ausbruch in einem Betrieb müssen alle Schweine getötet und unschädlich beseitigt werden. Verdachtsfälle in Kontaktbetrieben führen ebenfalls zur Keulung. Um den betroffenen Betrieb werden zwei Schutzzonen errichtet: ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens 3 km und ein Beobachtungsgebiet von 7 km. Innerhalb dieser Zonen gilt ein Transportverbot für Schweine, und die künstliche Besamung ist verboten. Haustiere dürfen nur mit Genehmigung in oder aus der Sperrzone gebracht werden.

Strenge Transportauflagen

Transportgenehmigungen unterliegen strikten Bedingungen. Schweine müssen 24 Stunden vor dem Versand negativ auf ASP getestet sein. Erst nach sechs Monaten ohne neuen Fall kann die Behörde Maßnahmen aufheben. Mist und Gülle dürfen nur mit behördlicher Genehmigung verbracht werden, nach Lagerung von mindestens acht Wochen oder Aufbereitung in einer Kläranlage.

Strikter Schutz für Wiesbadens Schweinehalter

Die Verordnung sieht ein strenges Kontroll- und Schutzsystem vor, um die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest einzudämmen. Die Veterinärämter und Behörden in Wiesbaden sind in Alarmbereitschaft und koordinieren die Maßnahmen eng mit den betroffenen Betrieben und der Bevölkerung.

Archivfoto ©2017 Volker Watschounek

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Mehr zur Tierseuchenbekämpfung erfahren Sie unter rp-darmstadt.hessen.de.

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