Frist zur Briefwahl naht! Wer noch per Briefwahl abstimmen möchte, sollte schnell handeln und die Unterlagen rechtzeitig anfordern.
Im Wahlkampf herrscht hektische Stimmung, die Wahlplakate sind längst aufgehängt und manche mutwillig abgerissen. Die politischen Reden halten an. Wer in dieser letzten Phase den Gang ins Wahllokal vermeiden möchte, hat noch eine wichtige Entscheidung zu treffen: die Briefwahl. Wer sich für diese praktische und flexible Methode der Stimmabgabe entscheidet, muss jedoch einige Fristen und Details beachten. Es reicht nicht aus, einfach die Wahlunterlagen anzufordern und darauf zu hoffen, dass alles rechtzeitig ankommt.
Fristen beachten: Warum jetzt handeln unerlässlich ist
Wer noch auf die Briefwahl setzt, sollte spätestens bis Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr die Bestellung der Unterlagen abschicken. Wer es auf den letzten Drücker macht und die Bestellung noch am Freitag per Post verschickt, könnte in der Warteschleife landen. Die Postlaufzeiten haben ihren eigenen Rhythmus, und die Wahlunterlagen kommen in der Regel erst am Samstag oder Sonntag an. Wer sicher gehen möchte, dass alles rechtzeitig eintrifft, sollte die Briefwahlunterlagen persönlich abholen – zum Beispiel im Wahlamt in der Friedrichstraße 16.
Dringend empfohlen: Persönliche Abholung
Damit keine ungewollten Verzögerungen den Wahltag erschweren, empfehlen Experten, dass alle, die noch nicht bestellt haben, die Unterlagen persönlich im Wahlamt abholen. Eine Vollmacht für die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist ebenfalls möglich. Wer am 23. Februar plötzlich krank wird oder unvorhergesehen verhindert ist, kann ebenfalls noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr die Briefwahlunterlagen anfordern – auf jeden Fall aber direkt beim Wahlamt.
Wichtige Details für die Briefwahl – So geht’s richtig
Die Wahlbriefe müssen am Sonntag, den 23. Februar, bis spätestens 18 Uhr vorliegen, um die Stimme zu zählen. Verantwortlich für eine fristgerechte Abgabe ist der Wähler selbst. Später eintreffende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden. Das bedeutet, alle Briefwahlunterlagen müssen schon vorab ausgefüllt und im roten Wahlbriefumschlag verschickt oder beim Wahlamt eingeworfen werden. Wer also noch unsicher ist, sollte sofort tätig werden, um den Stress am Wahltag zu vermeiden.
Verpasste Zustellung? Ersatz gibt es in letzter Minute
Falls die Unterlagen nicht rechtzeitig ankommen, gibt es eine Lösung. Ersatzunterlagen können nachbestellt werden. Dafür muss der ursprüngliche Wahlschein für ungültig erklärt werden. Doch auch hier heißt es: frühzeitig agieren. Das Wahlamt wird am Samstag, 22. Februar, von 10 bis 12 Uhr geöffnet sein, um bei solchen Problemen zu helfen.
Wer nicht sicherstellen kann, dass die Wahlbriefe rechtzeitig eintreffen, sollte nicht abwarten. Die Fristen sind klar, und wer im Vorfeld keine Fehler machen möchte, handelt am besten jetzt. Schließlich zählt jede Stimme!
Foto – Briefwahlunterlagen ©2024 Volker Watschounek / Wiesbaden lebt
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