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Wasserverbrauchssteuer, eine Steuer, die auf den Verbrauch von Wasser erhoben wird.

Wasserverbrauchssteuer: Aufsicht nimmt Erhöhung zurück

Die umstrittene Wasserverbrauchssteuer sorgt für rechtliche Auseinandersetzungen und könnte vor Gericht enden. Die Kommunalaufsicht hat die Steuersatzung aufgehoben, da sie gegen geltendes Recht verstößt. Wie geht es weiter?

Volker Watschounek 1 Jahr vor 1

Die umstrittene Wasserverbrauchssteuer in Wiesbaden sorgt für rechtliche Auseinandersetzungen und könnte vor Gericht enden.

Mit einem Schreiben hat die Kommunalaufsicht im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz die von der Stadtverordnetenversammlung Wiesbaden beschlossene Wasserverbrauchssteuer-Satzung gemäß § 138 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) aufgehoben. Der Beschluss, der am 20. Dezember 2023 gefasst wurde, ist damit ungültig. Er sah vor, den Wasserverbrauch ab 2024 mit einer Steuer von 90 Cent pro Kubikmeter zu belegen – und zwar bereits ab dem ersten Liter. Schon einen Tag nach der Beschlussfassung hatte die Kommunalaufsicht in einem Schreiben erhebliche rechtliche Bedenken geäußert.

Verletzung geltenden Rechts

Die Kommunalaufsicht argumentiert, dass die Wasserverbrauchssteuer gegen geltendes Recht verstößt. Nach § 36 des Hessischen Wassergesetzes können verschiedene Instrumente zur Förderung des sparsamen Umgangs mit Wasser genutzt werden, doch Wassersteuern sind darin nicht vorgesehen. Dieser Widerspruch führt dazu, dass die Einführung der Steuer gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt, das besagt, dass Steuergesetzgebungen nicht gegen bestehende Sachgesetze verstoßen dürfen.

Das Hessische Wassergesetz sieht vor, dass Wassergebühren die Kosten der Stadt nicht überschreiten dürfen, um keinen Gewinn zu erzielen. Mit der Wasserverbrauchssteuer würde dieses Verbot umgangen, da sie zusätzliche Einnahmen generieren könnte.

Bürger vor zusätzlicher Belastung schützen

Ein weiteres Argument gegen die Wasserverbrauchssteuer ist die Einhaltung des Kriteriums, dass eine Verbrauchssteuer eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bürger abschöpfen soll. Trinkwasser fällt jedoch nicht unter diese Regelung, da jeder Bürger aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwangs nach § 19 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) auf Trinkwasser angewiesen ist. Die Steuer würde somit alle Bürger gleichermaßen treffen, unabhängig von deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

Klage oder Aussetzung?

Gegen die Beanstandung der Kommunalaufsicht kann die Landeshauptstadt Wiesbaden Klage erheben. Der Magistrat hat der Kommunalaufsicht mitgeteilt, der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen, die Erhebung der Steuer einstweilen auszusetzen, bis die Rechtmäßigkeit der Satzung gerichtlich geklärt ist. Damit soll eine zusätzliche Belastung der Bürger bis zur gerichtlichen Entscheidung vermieden werden.

Foto oben @2024 Pixabay

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Mehr zur Wasserverbrauchssteuer gibt es auf der Seite des Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de.

1 Kommentar

1 Kommentar

  1. Das Innenministerium hat, aufgrund einer Kommunalaufsichtsbeschwerde, die sogenannte „Wassersteuer“ in Wiesbaden gekippt. Unter anderem hatte sich auch die Fraktion FWG / Pro Auto massiv gegen diese Besteuerung ausgesprochen.

    Der Fraktionsvorsitzende Christian Bachmann meint hierzu, dass „wir jetzt Klarheit haben. Die Steuer ist nicht nur unsozial sondern, das hat das Innenministerium dankenswerterweise festgestellt, rechtlich nicht zu halten.“

    Bereits in den Beratungen hatte Bachmann davon gesprochen, dass die Steuer rechtlich auf „tönernen Füßen“ stand und „die Steuer nur die Mittelschicht belastet und kein Anreiz zum Wassersparen ist.“

    „Es ist gut, dass die Kooperation hier gestoppt wurde und aufgezeigt bekommen hat, dass sie sich endlich um die Ausgaben kümmern und nicht noch die Steuerzahler weiter schröpfen soll“ so Bachmann abschließend.

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